KaeptnCaipi
06.05.2006, 22:02
Satzung
Stand: 6. Mai 2006
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Name und Sitz des Fan Clubs
1. Der Fanclub trägt den Namen"International Miami Vice Fan Club". Er wurde am 6. Mai
2006 gegründet.
2. Der Fan Club hat seinen Sitz in Winnenden.
§ 2 Zweck und Aufgabe des Fan Clubs
Zweck des Fan Clubs ist die Förderung der Fernsehserie Miami Vice.
§ 3 Mittel und Vermögen des Fan Clubs
1. Die Mitglieder haben am Vermögen des Clubs keinen Anteil. Dies gilt auch im Falle
einer Auflösung.
2. Die Mittel des Fan Clubs werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke
verwendet. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Fan
Clubs.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. MITGLIEDER
§ 5 Mitglieder
Der Fan Club besteht aus
1. aktiven Mitgliedern,
2. passiven Mitgliedern
3. Ehrenmitgliedern, die auf Vorschlag des Präsidiums zu solchen ernannt worden sind.
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft und
Aufnahme durch das Präsidium. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Genehmigung
des Antrags auf Mitgliedschaft durch das Präsidium. Anträge auf Mitgliedschaft können
ohne Begründung abgelehnt werden.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet,
1. das Ansehen des Fan Clubs zu wahren,
2. den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
§ 8 Mitgliedsbeiträge
1. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag wird durch das Präsidium festgesetzt.
2. Passive Mitglieder und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich für ein Jahr im Voraus zu entrichten.
§ 9 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß.
2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle dem Fan Club zustehenden
Gegenstände und Mittel herauszugeben.
3. Der Austritt kann jederzeit schriftlich und formlos erklärt werden. Eine teilweise
Rückerstattung des Jahresbeitrags erfolgt dabei nicht.
4. Der Ausschluß eines Mitglieds erfolgt durch Beschluß des Präsidiums. Er kann erfolgen
a) bei Zahlungsverzug nach einmaliger Mahnung,
b) bei Verstoß gegen die Satzung.
c) ohne weitere Begründung
III. ORGANE
§ 10 Organ
Organ des Fan Clubs ist das Präsidium.
§ 11 Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten Jürgen Wachtel, dem Vize-Präsidenten
Christian Müller und mindestens 2 Präsidiums- Mitgliedern, die vom Präsidenten
zu solchen ernannt werden.
Stand: 6. Mai 2006
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Name und Sitz des Fan Clubs
1. Der Fanclub trägt den Namen"International Miami Vice Fan Club". Er wurde am 6. Mai
2006 gegründet.
2. Der Fan Club hat seinen Sitz in Winnenden.
§ 2 Zweck und Aufgabe des Fan Clubs
Zweck des Fan Clubs ist die Förderung der Fernsehserie Miami Vice.
§ 3 Mittel und Vermögen des Fan Clubs
1. Die Mitglieder haben am Vermögen des Clubs keinen Anteil. Dies gilt auch im Falle
einer Auflösung.
2. Die Mittel des Fan Clubs werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke
verwendet. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Fan
Clubs.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. MITGLIEDER
§ 5 Mitglieder
Der Fan Club besteht aus
1. aktiven Mitgliedern,
2. passiven Mitgliedern
3. Ehrenmitgliedern, die auf Vorschlag des Präsidiums zu solchen ernannt worden sind.
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft und
Aufnahme durch das Präsidium. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Genehmigung
des Antrags auf Mitgliedschaft durch das Präsidium. Anträge auf Mitgliedschaft können
ohne Begründung abgelehnt werden.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet,
1. das Ansehen des Fan Clubs zu wahren,
2. den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
§ 8 Mitgliedsbeiträge
1. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag wird durch das Präsidium festgesetzt.
2. Passive Mitglieder und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich für ein Jahr im Voraus zu entrichten.
§ 9 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß.
2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle dem Fan Club zustehenden
Gegenstände und Mittel herauszugeben.
3. Der Austritt kann jederzeit schriftlich und formlos erklärt werden. Eine teilweise
Rückerstattung des Jahresbeitrags erfolgt dabei nicht.
4. Der Ausschluß eines Mitglieds erfolgt durch Beschluß des Präsidiums. Er kann erfolgen
a) bei Zahlungsverzug nach einmaliger Mahnung,
b) bei Verstoß gegen die Satzung.
c) ohne weitere Begründung
III. ORGANE
§ 10 Organ
Organ des Fan Clubs ist das Präsidium.
§ 11 Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten Jürgen Wachtel, dem Vize-Präsidenten
Christian Müller und mindestens 2 Präsidiums- Mitgliedern, die vom Präsidenten
zu solchen ernannt werden.